Verhinderungspflege 2025
Flexible Nutzung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege - Durch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können pflegende Angehörige entlastet werden. Sie ermöglichen die vorübergehende Betreuung von Pflegebedürftigen, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist oder eine Auszeit benötigt. Ab dem 01.01.2025 erhalten Sie: Verhinderungspflege = 1.685,00 EUR, Kurzzeitpflege = 1.854,00 EUR. Die Verhinderungspflege wurde flexibel gestaltet. Es können bis zu 843,00 EUR des ungenutzten Betrages der Kurzzeitpflege zusätzlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Dadurch stehen insgesamt bis zu 2.528,00 EUR für Verhinderungspflege zur Verfügung. Ab dem 01.07.2025 ist eine hundertprozentige Übertragung des Budgets der Kurzzeitpflege auf das Budget der Verhinderungspflege möglich. Dann stehen insgesamt bis zu 3.539,00 EUR zur Verfügung! Wir beraten Sie gern zum Einsatz der Leistungen! Ihr MORGENROT Pflegeteam Güther